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Wettbewerbswidrigkeit persönlich vergleichender Werbung bei unsachlicher / wertender Tatsachenbehauptung über Rechtsstreit

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2003/91wbl 2003, 144 Heft 3 v. 20.3.2003

§ 1 UWG:

Persönlich vergleichende Werbung liegt vor, wenn ein Wettbewerber auf die Person eines bestimmten Mitbewerbers Bezug nimmt, um durch dessen Herabsetzung den eigenen Absatz zu fördern.

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