Mit einer Reihe jüngst ergangener Entscheidungen schreibt der OGH seine strenge Judikatur zu § 5j KSchG, demzufolge Verbraucher „Gewinnzusagen“ von Unternehmern einklagen können, fort und macht dabei einige bedeutende Konkretisierungen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und geht dann insbesondere der Frage nach, inwieweit sich das erzielte Ergebnis mit der Maßfigur eines „verständigen Verbrauchers“ verträgt, welcher der OGH in seiner Begründung zentrale Bedeutung zumisst.