Mit der Entscheidung „Centros“ hat der EuGH eine Judikatur eingeleitet, die der Niederlassungsfreiheit von ausländischen Gesellschaften breiten Raum einräumt. Nach der Entscheidung „Überseering“ ist nun auch das Erkenntnis „Inspire Art“ eine konsequente Weiterentwicklung und bringt diese Judikaturlinie zu den Aufnahmefällen zu einem vorläufiger Abschluss, indem es grundsätzliche klar stellt, dass das Gesellschaftsstatut des Herkunftslandes zur Anwendung kommt.