b) Art 4/1 der RL 89/369/EWG des Rates vom 8. Juni 1989 über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll; Art 2/1 und 4 der RL 89/429/EWG des Rates vom 21. Juni 1989 über die Verringerung der Luftverunreinigung durch bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll:
EuGH 18. 6. 2002, Rs C-60/01 (Kom/Frankreich)