a) Art 1/1+4+5, 2/1, 4/1+2 der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten:
EuGH 16. 9. 1999, Rs C-435/97 (World Wildlife Fund ua / Autonome Provinz Bozen)
Im Streit über die Frage, ob der Umbau des Heeresflughafens Bozen in einen Flughafen für Sportflugzeuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen hätte werden müssen, erkannte der EuGH zu Recht: