b) Art 2/1+3, 3, 4/2, 5, 7 und Anh II/1/b+d, 2/a der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten:
EuGH 21. 9. 1999, Rs C-392/96 (Kom/Irland)
Die Kom warf Irland eine unzureichende Umsetzung der RL über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor, worüber der EuGH zu Recht erkannte: