Art 93/1/a der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 21. 9. 1999, Rs C-397/96 (Dieter und Rainer Kordel)
Die Luxemburger Rentenkasse der Privatangestellten zahlte der Witwe und der Tochter eines in Deutschland durch einen Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Versicherten Hinterbliebenenrenten und forderte die Erstattung der Hälfte des Deckungskapitals vom Haftpflichtversicherer des Halters des Kfz, das den Schaden verursacht hatte.