Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
Griechenlands durch Nichtumsetzung der RL 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Erbrin- gung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener MS betreffen.