Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
Italiens durch Nichtumsetzung der RL 94/2/EG der Kom vom 21. Januar 1994 zur Durchführung der RL 92/75/EWG betreffend die Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte.