E 89/688/EWG des Rates vom 22. Dezember 1989 betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen überseeischen Departements:
EuGH 19. 2. 1998, Rs C-212/96 (Paul Chevassus-Marche/Conseil regional de la Reunion)
Wir waren überzeugt, daß die genannte E vom EuGH als Verstoß gegen das Vertragsrecht angesehen worden war, als er diese Abgabe auf Einfuhren in die überseeischen Besitzungen als solche gleicher Wirkung bezeichnete, die dem Verbot der Art 9 und 12 unterfällt, wenn sie auf Einfuhren aus einem MS der Gemeinschaft einschließlich des französischen Mutterlandes erhoben wird; aufgrund der in den FHA enthaltenen Verbote der Abgaben gleicher Wirkung durfte er aber auch nicht auf Einfuhren aus den EFTA-Staaten erhoben werden (Urteile Legros und Lancry = wbl 1992, 399 und 1994, 335). Für Einfuhren aus Ländern, die mit der Gemeinschaft nicht durch ein FHA verbunden sind, gilt das Stillhaltegebot (Urteil Cadi Surgeles).