Art 48 EG-V; Art 7 der VO (EWG) Nr 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft:
EuGH 12. 3. 1998, Rs C-187/96 (Kom/Griechenland)
Nach Art 16/1 des griechischen Gesetzes 1505/84 betreffend die Gehaltsstufen in der öffentlichen Verwaltung werden die in Beamten- oder gewissen Vertragsbedienstetenverhältnissen, ferner die bei ausdrücklich gleichgestellten Gesellschaften des bürgerlichen Rechts verbrachten Zeiten als Verdienstzeiten anerkannt. So wären einem Musiker die bei einem griechischen Orchester zugebrachten Vordienstzeiten angerechnet worden, nicht aber seine Verpflichtung bei einem französischen Orchester.