a) Art 92, 93, 175, 176, 178 und 215 EG-V:
EuGH 17. 2. 1998, Rs C-107/96 (Pantochim SA)
Die Kl sah sich durch die Steuerbegünstigungen Frankreichs zugunsten seiner Erzeuger pflanzlichen Treibstoffs benachteiligt. Ihre Muttergesellschaft beantragte, die Kom möge diese als rechtswidrige Beihilfen bezeichnen und Frankreich verpflichten, anderen Unternehmen dieselben Begünstigungen einzuräumen und erhob Schadenersatzklage. Dazu stellte das EuG fest: