c) Gegen die VO der Kom 214/94 zur Durchführung der VO 130/94 betr die Einfuhrregelung für gefrorenes Rindfleisch erhoben 27 britische Fleischhandelsgesellschaften Klage, von denen 26 einer Dachgesellschaft gehören, während die letzte den Eigentümern der Dachgesellschaft unmittelbar gehört. Sie beanstandeten dabei insbesondere, daß eine Unterscheidung zwischen Unternehmen, die in den letzten drei Jahren gewisse Einfuhren getätigt haben und die sich 42 400 to teilen, und anderen, die für 1992 und 1993 gewisse Ein- oder Ausfuhren nachweisen können und denen 10 600 to zur Verfügung stehen, getroffen wird. Die Untersuchung ergab aber, daß kein Grund besteht, die Gültigkeit dieser VO in Zweifel zu ziehen: