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Unerbetene Nachrichten: § 174 TKG

RechtsprechungJudikaturN. N.VbR 2022/136VbR 2022, 221 - 222 Heft 6 v. 6.2.2023

Nach Art 95 DSGVO besteht zwar ein Anwendungsvorrang der ePrivacy-RL 2002/58 und damit der Bestimmungen des TKG. Bei der Auslegung des TKG sind jedoch die Bestimmungen der DSGVO heranzuziehen.

5 R 168/20t

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