Der Begriff "Hersteller" iSv Art 3 Abs 1 Produkthaftungs-RL 85/374/EWG (in Ö: § 3 PHG) erfordert nicht, dass sich eine Person, die ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt angebracht oder deren Anbringen zugelassen hat, auch auf andere Weise als Hersteller des Produkts ausgibt.
C-264/21Koninklijke Philips NV