Die hauseigene Bank eines namhaften deutschen Automobilherstellers bietet beim Kauf eines Kfz aus dem Portfolio des Konzerns ein Gesamtpaket bestehend aus Finanzierung sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sowohl für Konsumenten als auch Unternehmer an. Die AVB der Vollkaskoversicherung enthalten eine Klausel, wonach bei unterjähriger Kündigung eine sog "Kasko-Kurzprämie" als Entschädigung für den Versicherer vorgesehen ist. Die Höhe dieser Prämie ist abhängig von der Hauptfälligkeit und den bis zum (unterjährigen) Kündigungszeitpunkt zurückgelegten Monaten des Versicherungsjahres. Ferner ist eine Kündigung für eine Mindestlaufzeit von drei Jahren ausgeschlossen, sofern ein "Versicherungsbonus" in Anspruch genommen wird. Der Beitrag untersucht die AGB-rechtliche Zulässigkeit dieser Klauseln.