Fehlt eine wesentliche Information iSd § 2 Abs 4 bis 6 UWG, hat eine gesonderte Prüfung der Irreführungseignung (Wesentlichkeit) der unterbliebenen Information und der Spürbarkeit (Relevanz) zu entfallen.
4 Ob 32/20i
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Fehlt eine wesentliche Information iSd § 2 Abs 4 bis 6 UWG, hat eine gesonderte Prüfung der Irreführungseignung (Wesentlichkeit) der unterbliebenen Information und der Spürbarkeit (Relevanz) zu entfallen.
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