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Online-Marktplatz für Veranstaltungstickets: wesentliche Informationen

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/95VbR 2020, 151 - 152 Heft 4 v. 3.8.2020

Fehlt eine wesentliche Information iSd § 2 Abs 4 bis 6 UWG, hat eine gesonderte Prüfung der Irreführungseignung (Wesentlichkeit) der unterbliebenen Information und der Spürbarkeit (Relevanz) zu entfallen.

4 Ob 32/20i

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