Während gegen ein Vorabentscheidungsersuchen nach dem Unionsrecht keine Rekursmöglichkeit besteht, ist der Unterbrechungsbeschluss wegen eines von einem anderen Gericht gestellten Vorabentscheidungsersuchens anfechtbar.
Während gegen ein Vorabentscheidungsersuchen nach dem Unionsrecht keine Rekursmöglichkeit besteht, ist der Unterbrechungsbeschluss wegen eines von einem anderen Gericht gestellten Vorabentscheidungsersuchens anfechtbar.