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Auskunftspflicht nach § 3 VersVG

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/17VbR 2019, 32 - 33 Heft 1 v. 22.1.2019

Die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sind Teil des Versicherungsscheins (der Polizze); Abschriften der Versicherungsbedingungen sind daher wie die Polizze nach § 3 Abs 2 VersVG auszufolgen.

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