Die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sind Teil des Versicherungsscheins (der Polizze); Abschriften der Versicherungsbedingungen sind daher wie die Polizze nach § 3 Abs 2 VersVG auszufolgen.
Die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sind Teil des Versicherungsscheins (der Polizze); Abschriften der Versicherungsbedingungen sind daher wie die Polizze nach § 3 Abs 2 VersVG auszufolgen.