vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kletterunfall - Versicherungsschutz?

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/16VbR 2019, 31 Heft 1 v. 22.1.2019

Als Ausnahmetatbestände, die die vom Versicherer übernommene Gefahr einschränken und ausschließen, dürfen Ausschlüsse nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhangs erfordert.

7 Ob 197/18y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!