Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg befasst sich diesfalls mit der Frage der Errichtung einer Zufahrt bzw. Abfahrt mit Pistenfahrzeugen für ein Bergrestaurant.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 SportG Vlbg
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg befasst sich diesfalls mit der Frage der Errichtung einer Zufahrt bzw. Abfahrt mit Pistenfahrzeugen für ein Bergrestaurant.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 SportG Vlbg
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