§ 51 Abs 7 VStG
Der VwGH hat sich diesfalls mit der Frage der Entscheidungsfrist in Verwaltungsstrafverfahren, in denen nicht nur dem Beschuldigten das Berufungsrecht zusteht, zu befassen.
VwGH 2008/09/0110
§ 51 Abs 7 VStG
Der VwGH hat sich diesfalls mit der Frage der Entscheidungsfrist in Verwaltungsstrafverfahren, in denen nicht nur dem Beschuldigten das Berufungsrecht zusteht, zu befassen.
VwGH 2008/09/0110
