Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Glaubhaftmachung der Abwesenheit vom Zustellort zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 5 AVG; § 17 Abs 3 ZustG
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Glaubhaftmachung der Abwesenheit vom Zustellort zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 5 AVG; § 17 Abs 3 ZustG
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