Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen andere Gebäude als die dafür bestimmten im Kerngebiet gebaut werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 8 VlbgBauG; § 14 Abs 2 RPG Vlbg
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen andere Gebäude als die dafür bestimmten im Kerngebiet gebaut werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 8 VlbgBauG; § 14 Abs 2 RPG Vlbg
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