Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob die Gemeinde als Kanalisationsunternehmen dazu verpflichtet ist, einen jährlichen Bericht über die Daten des Indirekteinleiterkatasters an die Wasserbehörde zu erstatten.
Rechtsgrundlagen: § 32b Abs 4 WRG; § 6 IEV; § 6 Abs 3 IEV; § 44a VStG

