Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Antrag des Inhabers einer Landwirtschaft und einer Buschenschank auf Genehmigung einer gastgewerblichen Betriebsanlage unter Ausklammerung des Bereichs der Küche genehmigungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 353 GewO; § 111 Abs 2 GewO; § 74 Abs 1 GewO

