Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Auslegung des § 3 ElektroschutzV zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 359b Abs 1 GewO; § 3 Abs 1 Z 2 und Abs 3 ElektroschutzV
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Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Auslegung des § 3 ElektroschutzV zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 359b Abs 1 GewO; § 3 Abs 1 Z 2 und Abs 3 ElektroschutzV
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