Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Auslegung der Regelungen über die Freigrenze im Gefahrengutbeförderungsgesetz zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1a Z 2 und 3 GGBG
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Auslegung der Regelungen über die Freigrenze im Gefahrengutbeförderungsgesetz zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1a Z 2 und 3 GGBG
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