Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Standortgemeinde ein Recht auf Berufung wegen Verstoßes gegen § 62 Abs 3 AWG hat. An wen richtet sich diese Bestimmung?
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 3 AWG; § 21a WRG
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