Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die gewerbliche Betriebsanlage zur Trocknung von Klärschlamm zu Asche unter die abfallrechtliche Genehmigungspflicht fällt.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 1 AWG; § 38 Abs 6 AWG; § 74 GewO
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