Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit den Voraussetzungen des subjektiven und objektiven Abfallbegriffs zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 2 AWG; § 15 Abs 3 AWG; § 79 Abs 1 AWG
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit den Voraussetzungen des subjektiven und objektiven Abfallbegriffs zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 2 AWG; § 15 Abs 3 AWG; § 79 Abs 1 AWG
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