Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Verein eine gewerbliche Tätigkeit ausführen kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 6 GewO; § 366 Abs 1 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Verein eine gewerbliche Tätigkeit ausführen kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 6 GewO; § 366 Abs 1 GewO
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