Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden ob bei Untersagung der Ausübung des Buschenschankrechtes eine Verwendung der Bezeichnung " Buschenschank" ebenfalls untersagt ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 StmkBuschenschankG
Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden ob bei Untersagung der Ausübung des Buschenschankrechtes eine Verwendung der Bezeichnung " Buschenschank" ebenfalls untersagt ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 StmkBuschenschankG
