Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Auslegung des § 12 Abs 4 WrFiaker- und Pferdemietwagengesetzes zu befassen. Was bedeutet " verkehrs- und betriebssicherer Zustand"? Wie lässt sich dies ermitteln?
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 4 WrFiaker- und PferdemietwagenG

