Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Abgestellt sein eines Fiakers ein Element des " Fahrbetriebs" darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 WrFiaker- und PferdemietwagenG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Abgestellt sein eines Fiakers ein Element des " Fahrbetriebs" darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 WrFiaker- und PferdemietwagenG
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