Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Auslegung des § 56 Abs 4 StmkJagdG zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 4 StmkJagdG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Auslegung des § 56 Abs 4 StmkJagdG zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 4 StmkJagdG
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