Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob ein Abschussplan ein " Pflichtabschussplan" ist. Muss er erfüllt werden? Was sind die Konsequenzen bei Nichterfüllung?
Rechtsgrundlagen: § 37 TirJagdG 2004; § 70 TirJagdG 2004

