Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wann die Verwendung der Bezeichnung " Buschenschank" unrechtmäßig ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Stmk BuschenschankG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wann die Verwendung der Bezeichnung " Buschenschank" unrechtmäßig ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Stmk BuschenschankG
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