Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Qualifizierung der Bewilligung eines Versuchsbetriebs gemäß § 354 GewO 1994 zu befassen. Handelt es sich dabei um eine gewerbebehördliche Genehmigung iSd § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994?
Rechtsgrundlagen: § 354 GewO 1994; § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994

