Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft, die eine Baubewilligung besitzt, für die Einhaltung der Bewilligungsauflagen zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 2 Z 11 StmkBauG; § 9 Abs 2 VStG

