Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Arbeitskräfteüberlassung vorliegen kann, wenn der Überlasser nicht sämtliche Arbeitgeberpflichten übernimmt.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 AuslBG; § 3 AÜG; § 2 AMFG
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Arbeitskräfteüberlassung vorliegen kann, wenn der Überlasser nicht sämtliche Arbeitgeberpflichten übernimmt.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 AuslBG; § 3 AÜG; § 2 AMFG
