Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob Interaktionen von Fahrzeuglenkern vor dem Überfahren einer sich gerade öffnenden Eisenbahnkreuzung vom Überholverbot erfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 EisbKrV
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob Interaktionen von Fahrzeuglenkern vor dem Überfahren einer sich gerade öffnenden Eisenbahnkreuzung vom Überholverbot erfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 EisbKrV
