Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auf die Vermietung eines Gastgewerbebetriebs an eine Privatperson die Tiroler Sperrzeitenverordnung anwendbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 7 GewO 1994; § 368 GewO 1994; § 1 Abs 1 TirSperrzeitenverordnung 1995

