Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Verpflichtung zur Abmeldung von Fahrzeugen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 KFG; § 43 Abs 4 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Verpflichtung zur Abmeldung von Fahrzeugen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 KFG; § 43 Abs 4 KFG
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