Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die Pflicht zur Einholung der Rodungsbewilligung übertragen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 ForstG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die Pflicht zur Einholung der Rodungsbewilligung übertragen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 ForstG
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