Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der baurechtlichen Qualifizierung eines Zeltes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 SlbgBauPolG 1997; § 2 Abs 1 Z 8 SlbgBauPolG 1997
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der baurechtlichen Qualifizierung eines Zeltes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 SlbgBauPolG 1997; § 2 Abs 1 Z 8 SlbgBauPolG 1997
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