Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit den Auswirkungen der Bestellung eines von zwei Geschäftsführern zum verantwortlichen Beauftragten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit den Auswirkungen der Bestellung eines von zwei Geschäftsführern zum verantwortlichen Beauftragten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 VStG
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