Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der Bewilligung einer beantragten Teilzahlung einer Geldstrafe zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 54b Abs 3 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der Bewilligung einer beantragten Teilzahlung einer Geldstrafe zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 54b Abs 3 VStG
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