Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der Frage der Auslegung von Auflagen zu befassen. Wie hat diese zu erfolgen? Welche Art der Interpretation ist anzuwenden?
Rechtsgrundlagen: § 367 Z 25 GewO 1994
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich mit der Frage der Auslegung von Auflagen zu befassen. Wie hat diese zu erfolgen? Welche Art der Interpretation ist anzuwenden?
Rechtsgrundlagen: § 367 Z 25 GewO 1994
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