Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte zu entscheiden, ob das Lenken eines Fahrzeuges ohne Führerschein in einem konkreten Fall unter den Tatbestand " Lenken, obwohl die Lenkerberechtigung entzogen wurde", oder unter den Tatbestand Lenker " besitzt überhaupt keine gültige Klasse von Lenkerberechtigungen" zu subsumieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 37 Abs 3 FSG; § 37 Abs 4 FSG

